Behördliches

Europäische Landschildkröten (Testudo graeca, Testudo hermanni, Testudo marginata) sind geschützte Tiere, und der Handel und die Haltung dieser Schildkröten unterliegen strengen Vorschriften. Cites Anhang A Tiere unterliegen der Kennzeichnungspflicht (siehe unten). 

Vorgehensweise bei Abgabe/ Übernahme von Cites Anhang A Schildkröten (Griechische Landschildkröte, Maurische Landschildkröte), Breitrandschildkröte):

Alle Papiere inklusive fortlaufend entsprechend den Vorschriften geführter Fotodokumentation (alternativ: Chip- und Registrierungsnummer des Mikrotransponders) aushändigen. Eventuell ist es nötig, bei der Artenschutzbehörde eine Transportgenehmigung anzufragen (In der Regel nötig für Tiere, die mit Ausleihverträgen der Artenschutzbehörde vermittelt werden. Bei diesen Tieren muss ein Halterwechsel ohnehin genehmigt werden).
Der ehemalige Halter meldet das Tier bei seiner Artenschutzbehörde ab mit der Bestandsmeldung. Der neue Halter meldet es an mit allen Papieren und einer Tierbestandsmeldung. Sicherheitshalber sollte man als ehemaliger und neuer Halter alle Dokumente kopieren und sicher aufbewahren. Ohne gültige Papiere werden die Tiere illegal. Achtung, Umkehr der Beweislast. Der Halter muss belegen können, dass sein Tier legal ist.
Falls das Tier gechippt ist, Chip vor Übergabe beim Tierarzt auslesen lassen (Nummer muss mit der auf den Papieren "statt Fotodoku" eingetragenen Nummer übereinstimmen) und schriftlich bestätigen lassen.
Kontaktdaten bei Tasso oder Haustierregister aktualisieren, für den Fall von Diebstahl oder Entlaufen des Tieres.
Alle tierärztlichen Unterlagen mitgeben, Ergebnisse von Herpes-Mykoplasmen Tests und der letzten Kotprobe. Der neue Halter sollte direkt eine Fotodoku machen, als Besitznachweis. Alle Kaufverträge/ Schutzverträge inklusive Adresse und Telefonnummer des Verkäufers aufbewahren.

Wichtige Information zum Bau von Tiergehegen:

In vielen Fällen ist es nötig, sich den Bau seines Außengeheges von Anhang A Tieren genehmigen zu lassen. Bitte Artenschutzbehörde ansprechen, ob eine Genehmigung benötigt wird.

Achtung, im Fall, dass die zum Tier gehörenden Papiere nicht vorhanden oder ungültig sind, machen sich sowohl der frühere als auch der neue Halter strafbar wegen Verstoßes gegen das Artenschutzgesetz. Schwere Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden und zu einem Haltungsverbot und Beschlagnahme der Tiere (und in manchen Bundesländern sogar des ganzen Bestandes an artengeschützten Tieren) führen. Der “alte” Halter ist also in der Pflicht, alles auf die Reihe zu bringen, bevor er seine Tiere vermitteln kann.

https://www.ig-schildkroetenschutz.net/meldebehoerden/

https://www.bfn.de/themen/cites/regelungen-rechtsgrundlagen/regelungen.html

Österreich: https://respekturtle.at/?p=12053


Die genauen Anforderungen und Papiere können je nach Land variieren, aber hier sind einige der typischen Dokumente und Anforderungen, die für die Haltung (und den Transport über Landesgrenzen) einer Europäischen Landschildkröte erforderlich sein können:

  1. CITES-Genehmigung: Alle Europäischen Landschildkröten sind in Anhang A des Washingtoner Abkommens und des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) aufgeführt. Das bedeutet, dass der grenzüberschreitende Handel mit diesen Arten strengen Regulierungen unterliegt. Wenn man eine Europäische Landschildkröte erwirbt oder ins Ausland reisen möchte, benötigt man eine CITES-Genehmigung, die den legalen Ursprung des Tieres nachweist.
  2. Herkunftsnachweis: Wenn man eine Europäische  Landschildkröte erwirbt, sollte ein Herkunftsnachweis vorhanden sein, um sicherzustellen, dass das Tier legal gehandelt wurde. Dies kann eine Rechnung oder ein Zertifikat vom Züchter oder Verkäufer sein.
  3. CITES-Bescheinigung: Wenn man beabsichtigt, die Schildkröte international zu transportieren, benötigt man eine CITES-Bescheinigung, die bestätigt, dass das Tier den internationalen Handelsregulierungen entspricht. Ebenfalls muss eine Transporterlaubnis vorliegen und eventuell TRACES. Zudem müssen eventuell Ein- und Ausfuhrgenehmigungen beschafft werden.
  4. Mikrochip-Implantation: Einige Länder oder Regionen können die Mikrochip-Implantation als Teil der Identifikation und Registrierung von Europäischen Landschildkröten erfordern. Dies dient dazu, einzelne Tiere zu verfolgen und den illegalen Handel zu bekämpfen.
  5. Gesundheitszeugnis: Bevor man eine Europäische Landschildkröte transportieren kann, könnte ein tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich sein, das bestätigt, dass das Tier frei von Krankheiten ist und den Vorgaben der Zielländer entspricht.

Die genauen Anforderungen und Papiere können je nach Land und regionalen Vorschriften unterschiedlich sein. Es ist äußerst wichtig, sich vor dem Erwerb oder Transport einer Griechischen Landschildkröte über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen in Ihrem Land und Zielland zu informieren. Der illegale Handel mit geschützten Tierarten kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben und gefährdet die Populationen dieser Tiere in freier Wildbahn. In Deutschland werden Verstöße gegen das Artenschutzgesetz mit bis zu 50.000 Euro Geldstrafe belegt.

Die Kennzeichnungspflicht

A) Fotodokumentation 

für Schildkröten bezieht sich auf das regelmäßige Fotografieren von Schildkröten, insbesondere von ihren Bauch- und Rückenpanzern, um individuelle Merkmale und Identifikationsinformationen festzuhalten. Dies dient in erster Linie dazu, die Tiere zu kennzeichnen und ihre Herkunft sowie ihren Zustand zu dokumentieren. Die Fotodokumentation ist insbesondere bei der Haltung von Europäischen Landschildkröten wichtig, da sie unter Anhang A des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) fallen.

Hier sind einige wichtige Informationen zur Fotodokumentation von Schildkröten:

  1. Zweck: Die Fotodokumentation dient dazu, die Schildkröten zu identifizieren und sicherzustellen, dass sie legal gehalten werden. Sie hilft auch dabei, den Zustand der Schildkröte zu überwachen und Veränderungen im Laufe der Zeit festzuhalten. Außerdem dient sie im Falle von Diebstahl und entlaufen als Eigentumsnachweis, da die Panzer unverwechselbar sind.

    2. Zeitplan: Bei erwachsenen Schildkröten sollte in der Regel alle fünf Jahre ein Foto von ihrem          Bauch- und Rückenpanzer gemacht werden. Bei Jungtieren wird empfohlen, dies jährlich zu             tun. In der Regel wird einem der genaue Abstand von der Behörde vorgegeben.

  1. Fotografieren: Die Fotos sollten deutlich und hochauflösend sein, um die Merkmale der Schildkröte klar erkennbar zu machen. Sie sollten den gesamten Panzer der Schildkröte erfassen.
  2. Dokumentation: Die Fotos sollten mit relevanten Informationen wie dem Datum, der Panzerlänge und dem Gewicht versehen werden
  3. Aufbewahrung: Die Fotos sollten zusammen mit den Papieren sicher aufbewahrt werden, um sie im Bedarfsfall der zuständigen Artenschutzbehörde vorlegen zu können. Manche Behörden verlangen eine regelmäßige Zusendung der Fotos.


Die Fotodokumentation ist eine wichtige Maßnahme, um sicherzustellen, dass Schildkröten legal gehalten werden und nicht rechtswidrig aus der Natur entnommen werden.

To Do Fotodoku:

Die Termine in den Kalender eintragen, die Häufigkeit entnimmt man den Citespapieren. 
Versäumt man die Fotodoku weiterzuführen, riskiert man die Gültigkeit der Papiere. 
Erst wiegen, dann Bauchpanzerlänge mit Zollstock messen.
Name,Datum, Gewicht und Panzerlänge auf Zettel schreiben.
Zettel mit aufs Zentimeterpapier legen. Einmal Bauch und einmal Rückenpanzer fotografieren.
Viel Erfolg!

B) Mikrotransponder

Alternativ zur Fotodokumentation, können Europäische Landschildkröten vom Reptilientierarzt mit einem speziellen Mini- oder Mikrotransponder versehen werden. Dies sollte man sich von seinem Reptilientierarzt bestätigen lassen, damit die Transpondernummer von der Artenschutzbehörde in die Papiere des Tieres  eingetragen werden kann. Das Chippen ist in Deutschland erst ab einem Gewicht von 500 g und auch nur mit besonderen Transpondern erlaubt. Heutzutage wird der Chip meist nicht mehr in einen Muskel implantiert, was eine Operation und Narkose bedeutet hat, sondern subkutan in den Bereich links vom Schwanz eingebracht. Hier ist der Chip durch die überstehenden Marginalschilde gut geschützt. In den meisten EU Ländern , beispielsweise in Frankreich, werden bereits Schlüpflinge gechippt.