Die Kennzeichnungspflicht

Was ist eigentlich die Fotodokumentation?

Die Fotodokumentation stellt eine anerkannte Methode zur individuellen Identifizierung von Schildkröten dar und dient in Deutschland der Erfüllung der Kennzeichnungspflicht für besonders geschützte Arten, sofern auf die Implantation eines Mikrotransponders verzichtet wird.

Rechtsgrundlage sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) sowie den entsprechenden EU-Verordnungen und nationalen Umsetzungsregelungen. Für Arten des Anhangs A ist eine eindeutige Individualkennzeichnung vorgeschrieben.

Die Fotodokumentation basiert auf der systematischen Aufnahme charakteristischer Merkmale des Rücken- (Carapax) und Bauchpanzers (Plastron). Die individuelle Zeichnung, Wachstumsringe, Nahtverläufe und strukturelle Besonderheiten der Hornschilde ermöglichen eine zuverlässige Wiedererkennung einzelner Tiere. Ergänzend werden Angaben zu Größe, Gewicht, Entwicklungsstadium und Herkunft erfasst, um Identität und Status nachvollziehbar zu dokumentieren.

Besondere Bedeutung kommt dieser Methode bei der Haltung Europäischer Landschildkröten zu, die dem strengen Schutzstatus des Anhangs A unterliegen. In diesen Fällen ersetzt die fachgerecht durchgeführte und fortlaufend aktualisierte Fotodokumentation die Transponderkennzeichnung und stellt ein wesentliches Instrument zur rechtssicheren Nachweisführung dar.

Die Information des Landes Sachsen-Anhalt zur Kennzeichnungspflicht

Gemäß § 13 Abs. 1 und 3 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist die Fotodokumentation von individuellen Merkmalen eine Methode zur Kennzeichnung von Reptilien des Anhang A unter einem Körpergewicht von 200 g, bei Schildkröten unter 500 g. Unter Fotodokumentation ist die fotografische Darstellung der Körperpartie, die eine sichere Identifizierung des Tieres ermöglicht, zu verstehen.
Auf Grund wachstumsbedingter Merkmalsänderungen sind Wiederholungsaufnahmen vom Halter zu dokumentieren. In der Anlage 6 BArtSchV sind die zu dokumentierenden Merkmale festgelegt.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/internationaler-artenschutz-cites/anforderungen-an-die-halter-geschuetzter-tiere/fotodokumentation-bei-landschildkroeten

Zweck und Vorteile der Fotodokumentation

Individuelle Identifikation

Jede Schildkröte hat einzigartige Muster auf ihrem Panzer (Carapax) und Bauchpanzer (Plastron), die zur Identifikation genutzt werden können. Sehr wichtig sind dabei die von Tier zu Tier verschiedenen Kreuzungspunkte, an denen die einzelnen Panzerplatten zusammenstoßen.
Fotos dieser Muster dienen als „Fingerabdruck“ der Schildkröte.
Mehr dazu erfährt man hier:
DGHT_Fotodokumentation_Reptilien.pdf

Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Die Fotodokumentation kann die Anforderungen der Kennzeichnungspflicht erfüllen, insbesondere wenn die Nutzung von Mikrotranspondern (Chips) nicht möglich oder nicht gewünscht ist.
Dies ist insbesondere bei kleineren Arten relevant, bei denen das Einsetzen eines Transponders problematisch sein könnte. Unter 500 Gramm Körpergewicht dürfen Schildkröten zudem nicht gechippt werden.

Einfache und nicht-invasive Methode

Das Fotografieren ist nicht invasiv und stellt keinen großen Stress oder körperliche Belastung für die Schildkröten dar.
Es erfordert keine spezielle Ausrüstung außer einer (Smartphone)Kamera und kann von den Haltern selbst durchgeführt werden.


Informationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Anforderungen an die Dokumentation der individuellen Merkmale von Schildkröten 

Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Dokumentation der individuellen Merkmale einer dokumentationspflichtigen Schildkröte stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern kann auch zur Ungültigkeit der dazugehörigen EU-Vermarktungsbescheinigung führen.
Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Dokumentation ermöglicht im Falle des Entweichens und Wiederauffindens des Tieres die Individualerkennung und dokumentiert somit die Besitzansprüche des Halters gegenüber dem Finder.

Die Dokumentation wird als Dokument anerkannt, wenn folgende Hinweise berücksichtigt werden:
Die Fotografie des Bauch- und Rückenpanzers erfolgt gut ausgeleuchtet und bildfüllend senkrecht von oben auf cm-Rasterpapier,
Das Tier ist gesäubert und trocken aufgenommen.
Beschriftungen in der Dokumentation sind dauerhaft (nicht mit Bleistift oder Tinte) vorgenommen.
Zu jedem Foto sind das Aufnahmedatum, das Gewicht des Tieres und besondere Merkmale vermerkt.
Mindestens die erste Aufnahme ist von der Naturschutzbehörde durch Siegel und Unterschrift anerkannt.
Beispiele und Hilfen zur Anfertigung von Fotodokumentationen gibt die Broschüre der DGHT „Fotodokumentation von geschützten Reptilien“ von Caroline Bender.

https://www.lung.mv-regierung.de/fachinformationen/natur-und-landschaft/artenschutz/besitz-und-vermarktung-geschuetzter-arten/kennzeichnungspflichten/

Durchführung der Fotodokumentation

Fotografieren der Schildkröte

Die Schildkröte reinigen und abtrocknen. Hochwertige Fotos des Carapax und Plastron direkt von oben machen. Die Bilder müssen scharf sein und sollten keine Schattenbereiche aufweisen.

Dokumentation und Archivierung

Die Fotos werden ausgedruckt, und auf dem Bogen für die Fotodokumentation aufgeklebt. Die Abstände und Anforderungen für die Fotodokumentation sind regional verschieden und stehen auf den EU Papieren des jeweiligen Tieres. Manche Behörden möchten die Bilder nur digital zugesandt bekommen. Einige Behörden möchten regelmäßig die aktuelle, ausgedruckte Fotodokumentation zugeschickt bekommen, andere Behörden verlangen dies nicht.
In dem Fall muss man dennoch die Dokumentation stets weiterführen und auf Verlangen der Behörde vorzeigen können. Es empfiehlt sich, alles zusätzlich digital zu sichern.

Rechtliche Rahmenbedingungen

In Deutschland regeln Gesetze und Verordnungen wie das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) die Kennzeichnungspflicht von geschützten Arten.
Die zuständigen Behörden, wie die Naturschutzbehörden der Bundesländer, geben spezifische Vorgaben und Leitlinien zur Fotodokumentation als Kennzeichnungsmethode.

Zusammenfassung

Die Fotodokumentation ist eine praktische und effektive Methode zur Kennzeichnung von Schildkröten in Deutschland, die eine individuelle Identifikation ermöglicht und den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. Diese Methode ist besonders nützlich für kleinere Schildkrötenarten und bietet eine stressfreie Alternative zur Kennzeichnung mit Mikrotranspondern. Zudem hält man mit einer stets aktuellen Fotodokumentation einen sicheren Besitznachweis für das jeweilige Tier in Händen, was besonders im Falle von Diebstahl oder Entlaufen des Tieres sehr hilfreich ist.

Die Fotodokumentation ist eine wichtige Maßnahme, um sicherzustellen, dass Schildkröten legal gehalten werden und nicht rechtswidrig aus der Natur entnommen wurden.

Achtung: Vergisst man, die Fotodokumentation zu führen, so führt dies zum Ungültigwerden der Papiere.

Rund um die Fotodoku

Hier sind einige wichtige Informationen zur Fotodokumentation von Schildkröten:

  1. Zweck: Die Fotodokumentation dient dazu, die Schildkröten zu identifizieren und sicherzustellen, dass sie legal gehalten werden. Sie hilft auch dabei, den Zustand der Schildkröte zu überwachen und Veränderungen im Laufe der Zeit festzuhalten. Außerdem dient sie im Falle von Diebstahl und entlaufen als Eigentumsnachweis, da die Panzer unverwechselbar sind.
  2. Zeitplan: Bei erwachsenen Schildkröten sollte in der Regel alle fünf Jahre ein Foto von ihrem Bauch- und Rückenpanzer gemacht werden. Bei Jungtieren wird empfohlen, dies jährlich zu tun. In der Regel wird einem der genaue Abstand von der Behörde vorgegeben.
  3. Fotografieren: Die Fotos sollten deutlich und hochauflösend sein, um die Merkmale der Schildkröte klar erkennbar zu machen. Sie sollten den gesamten Panzer der Schildkröte erfassen. Es sollten keine Schatten oder Spiegelungen zu sehen sein.
  4. Dokumentation: Die Fotos sollten mit relevanten Informationen wie dem Datum, der Panzerlänge und dem Gewicht versehen werden, genaue Richtlinien erhält man bei der zuständigen Artenschutzbehörde.
  5. Aufbewahrung: Die Fotos sollten zusammen mit den Papieren sicher aufbewahrt werden, um sie im Bedarfsfall der zuständigen Artenschutzbehörde vorlegen zu können. Manche Behörden verlangen eine regelmäßige Zusendung der Fotos. Auch dies ist regional unterschiedlich geregelt. In der Regel erhält man nach der Anmeldung der Schildkröte Informationsmaterial dazu.

To Do Fotodoku:

Die Termine für die Fotodokumentation in den Kalender eintragen, die Häufigkeit entnimmt man den Citespapieren. 

-Die Vorschriften der regionalen Behörde ermitteln (unterschiedliche Anforderungen!)
-Erst wiegen, dann Bauchpanzerlänge mit Zollstock messen.
-Name, Datum, Gewicht und Panzerlänge auf Zettel schreiben.
-Zettel mit aufs Zentimeterpapier legen.
-Einmal Bauch und einmal Rückenpanzer fotografieren.

Viel Erfolg!

Schlüpflinge und Jungtiere müssen meist häufiger dokumentiert werden.
Adulte Tiere werden in der Regel alle 5 Jahre dokumentiert.

B) Der Mikrotransponder als Alternative zur Fotodokumentation ab 500 Gramm

Alternativ zur Fotodokumentation, können Europäische Landschildkröten vom Reptilientierarzt mit einem speziellen Transponder versehen werden. Dies sollte man sich von seinem Reptilientierarzt bestätigen lassen, damit die Transpondernummer von der Artenschutzbehörde in die Papiere des Tieres  eingetragen werden kann. Das Chippen ist in Deutschland erst ab einem Gewicht von 500 g und auch nur mit besonderen Transpondern erlaubt. Heutzutage wird der Chip meist nicht mehr in einen Muskel implantiert, was eine Operation und Narkose bedeutet hat, sondern subkutan in den Bereich links vom Schwanz eingebracht. Hier ist der Chip durch die überstehenden Marginalschilde gut geschützt. In den meisten EU Ländern , beispielsweise in Frankreich, werden bereits Schlüpflinge gechippt.

Mikrotransponder

Mittig im Kotröhrchen sieht man einen Mikrotransponder.

 
Die Information des Landes Sachsen-Anhalt zum Chippen

Diese Information ist beispielhaft, es sollte vor dem Einsetzen eines Transponders durch den Reptilientierarzt dringend abgeklärt werden, welche regionalen Vorschriften beachtet werden müssen.

Verzicht auf Fotodokumentation bei Landschildkröten durch Transponderung
ab 500 g Gewicht


Ab einem Gewicht von 500 g kann der Halter entscheiden, auf die Fortsetzung der 5-jährlichen Wiederholungsaufnahmen durch eine Transponderung zu verzichten.
Bitte beantragen Sie, nach erfolgter Transponderung durch einen Tierarzt, eine neue EU-Bescheinigung mit der Transpondernummer als Kennzeichen.

Dazu sind folgende Unterlagen beim CITES-Büro einzureichen:
Das alte ungültige gelbe Original der EU-Bescheinigung, einschließlich der bisherigen Fotodokumentation, je ein aktuelles Bauch- und Rückenpanzerfoto (ca. 10 x 13 cm) mit Gewichtsangabe und eine tierärztliche Transponderbestätigung.
Der Transponder ist von Ihnen zu bestellen, entweder beim:

Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V., Tel. 0611 447553-0, Fax: 0611 447553-33,
E-Mail: ringstelle@zzf.de
oder
BNA e.V., Tierkennzeichenservice GmbH, Tel. 07255 2800, Fax: 07255 8355,
E-Mail: gs@bna-ev.de
Andere Transponder dürfen nicht verwendet werden!

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/CITES/Dateien/Kurzinfo_Fotodoku_Griech.pdf